RICHARD BOORBERG VERLAG

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15.08.2019

Prof. Dr. Robin van der Hout; Dr. Christian Wagner

„Mitgegangen – mitgefangen“?

Die Haftung des Projektkoordinators bei EU-Förderverträgen für eigene und fremde Versäumnisse

Sven Hoppe - Fotolia

Projektkoordinatoren drohen Haftungsrisiken bei EU-Förderverträgen …

Eine Projektförderung durch die EU ist attraktiv, aber nicht ohne Mühe zu erhalten. Dazu muss ein kompetentes und effizientes Konsortium zusammengestellt werden, in der Regel mit Partnern aus mehreren Mitgliedstaaten und damit auch verschiedenen nationalen Rechtsordnungen. Es müssen dazu überzeugende Anträge vorbereitet, abgestimmt und eingereicht werden. Ziele, Deliverables, Zeitrahmen und Finanzierungen sind mit den Dienststellen der Europäischen Kommission oder den EU-Agenturen zu besprechen, die mit der Ausführung und Überwachung des jeweiligen Förderprojekts und der damit verbundenen Verträge betraut sind. In aller Regel trifft den Projektkoordinator die Aufgabe, diese Themen voranzutreiben. Bei der anschließenden Durchführung des Projekts kommt ihm ebenfalls im Verhältnis zur EU eine Sonderrolle zu, die Licht- und Schattenseiten hat. Vielfach wird übersehen, dass mit dieser Sonderrolle auch eine besondere Haftung gegenüber der EU verbunden ist, die sich auch aus Versäumnissen anderer Projektpartner ergeben kann, auf welche der Projektkoordinator nur bedingt, wenn überhaupt Einfluss hat. Im Folgenden werden die besondere Haftung des Projektkoordinators dargestellt und mögliche Vorkehrungen erläutert.

Förderrechtlicher Rahmen

Im Haushalt der EU sind erhebliche Mittel für Förderprogramme vorgesehen, die selten vollständig ausgeschöpft werden. Der Großteil des Fördervolumens (ca. 80 %) wird im Wege der sogenannten geteilten Mittelverwaltung über die Mitgliedstaaten vergeben. Unter die direkte Mittelverwaltung durch Stellen der EU fällt insbesondere die Forschungsförderung (insbes. „Horizont 2020“ bzw. künftig „Horizont Europa“, Mittelausstattung 2014-2020: ca. EUR 80 Mrd.). Aber auch zahlreiche andere Ziele der EU werden mit speziellen Programmen durch die EU gefördert. Darunter fallen etwa „Erasmus+“, das Programm zur Förderung von Bildung, Jugend und Sport (Mittelausstattung 2014-2020: ca. EUR 15 Mrd.) sowie aus dem Fond für innere Sicherheit (ISF, Mittelausstattung 2014-2020: ca. EUR 3,8 Mrd.) finanzierte Maßnahmen. Bei diesen Programmen werden sowohl Instrumente direkter als auch geteilter Mittelverwaltung angewandt...[mehr]

Prof. Dr. Robin van der Hout
Dr. Christian Wagner
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