RICHARD BOORBERG VERLAG

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02.10.2019

Landesregierung in Baden-Württemberg bringt Novellierung des Landeswohnraumfördergesetzes auf den Weg

Das Kabinett in Baden-Württemberg hat am 17. September 2019 den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswohnraumförderungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Novelle des Landeswohnraumfördergesetzes ist ein wichtiger Schritt, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und weiter zu schaffen.“

Mit dem Gesetzentwurf soll unter anderem die rechtliche Grundlage für neue Fördermöglichkeiten bei der sozialen Wohnraumförderung geschaffen werden, insbesondere die Förderung von Mitarbeiterwohnungen. Zudem soll mit der Gesetzesnovelle die Rechtsgrundlage zur Umsetzung einer elektronischen Wohnungsbindungskartei geschaffen werden.

Außerdem sind weitere Erleichterungen und Klarstellungen vorgesehen, beispielsweise bei der Einkommensfeststellung und Berechnung der höchstzulässigen Miete sowie bei der vorzeitigen Tilgung von Förderdarlehen.

So wird beispielsweise ausdrücklich klargestellt, dass Alleinerziehende zur Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung gehören, und bei der Einkommensberechnung der steuerrechtliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angerechnet wird.

In der nun folgenden Anhörung haben die vom Gesetzentwurf berührten Verbände Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Auf Basis einer Bewertung der Ergebnisse aus der Anhörung wird die Landesregierung dem Landtag anschließend einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen.

Quelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg