RICHARD BOORBERG VERLAG

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06.03.2019

Internetportal ersetzt Windenergieerlass

Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein Themenportal zur Windenergie mit Vorschriften, Hinweisen und sonstigen nützlichen Hilfestellungen für Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden freigeschaltet. Die neue digitale Plattform informiert Interessierte umfassend über die aktuellen Anforderungen an Windkraftprojekte.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein zentrales „Themenportal Windenergie“ freigeschaltet. Das Portal enthält die beim Ausbau der Windkraft im Land zu beachtenden Vorschriften, Hinweise und sonstige nützliche Hilfestellungen. Es ersetzt den „Windenergieerlass“ aus dem Jahr 2012, der bestimmungsgemäß am 9. Mai 2019 außer Kraft treten wird.

„Das neue Internetportal informiert Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden umfassend über die aktuellen Anforderungen, die Windkraftprojekte erfüllen müssen“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Es übernehme damit eine wesentliche Funktion des bald auslaufenden Windenergieerlasses und könne als digitale Plattform zudem darüber hinaus – anders als ein förmlicher Erlass – bei Bedarf jederzeit und rasch aktualisiert werden.

Zentrale Stelle für Vollzugsunterstützung

Die „Zentrale Stelle für Vollzugsunterstützung“ (ZSV) im Regierungspräsidium Tübingen betreibt das „Themenportal Windenergie“. Die ZSV plant, die digitale Plattform kontinuierlich auszubauen und zu aktualisieren. Das nun für die Öffentlichkeit freigegebene Portal ist insofern als „Basisversion“ zu verstehen, die künftig auch entsprechend der Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer des Portals fortentwickelt werden wird.

Quelle:
Pressemitteilung des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 18.2.2019