Bericht aus der Kabinettssitzung vom 3. Dezember 2019:
Um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Bayern weiter zu vergrößern, will die Bayerische Staatsregierung das Bauen deutlich entbürokratisieren. Ziel ist es, schneller, einfacher und nachhaltiger bauen zu können.
Fünf Schwerpunkte der Reform sind:
1. Digitale Baugenehmigungen
Die digitale Baugenehmigung startet als Pilotprojekt in 15 Landratsämtern in ganz Bayern. Voraussichtlich im Jahresverlauf 2020 können Planer ihren Bauantrag dann in den Pilotlandkreisen komfortabel vom Computer aus über das Bayernportal digital einreichen. Nach Abschluss des Pilotprojekts sollen die Erfahrungen auf alle unteren Bauaufsichtsbehörden übertragen werden. Die 15 Pilotlandkreise sind: Aichach-Friedberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Cham, Deggendorf, Ebersberg, Hof, Kronach, Miltenberg, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Neustadt a. d. Waldnaab, Nürnberger Land, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Rhön-Grabfeld, Straubing-Bogen und Traunstein.
2. Einführung einer Genehmigungsfiktion und Typengenehmigungen
Die Einführung einer Genehmigungsfiktion beschleunigt die Genehmigungsverfahren im Baubereich. Baugenehmigungen für Wohngebäude sollen in Zukunft spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde automatisch als genehmigt gelten. Einfacher und schneller wird es außerdem für Bauherren, die sich entscheiden, seriell zu bauen. Dafür wird es in Zukunft eine Typengenehmigung geben. Neben der bewährten Genehmigungsfreistellung, die die Bayerische Bauordnung bereits vorsieht, schafft die Bayerische Staatsregierung damit eine weitere Möglichkeit, schnell Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig die Verwaltungen zu entlasten.
3. Verfahrenserleichterungen bei Aufstockungen
Eigentümern von nicht ausgebauten Dachgeschossen wird das Ausbauen und Aufstocken erleichtert. So benötigen Bauherren, die neuen Wohnraum in einem bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss schaffen wollen, künftig in vielen Fällen nach dem Willen der Gemeinden keine Genehmigung mehr. Bei Aufstockungen von Wohngebäuden soll nicht mehr in jedem Fall das Nachrüsten eines kostspieligen Aufzugs erforderlich sein. Das macht Bauen günstiger, und es können wertvolle Flächen gespart werden.
4. Holz als Klima-Baustoff
Bayern macht das Bauen nachhaltiger. So soll Holz als nachwachsender Rohstoff demnach künftig in allen Gebäudeklassen als Baustoff eingesetzt werden können – auch beim Geschosswohnungsbau bis zu sechs Stockwerken.
5. Flexibilisierung bei der Spielplatz-Pflicht
Die Spielplatzpflicht wird flexibilisiert. Dadurch können Kommunen künftig passgenauer Bedarf und Ausstattung von Spielplätzen zu Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen steuern. Statt der Errichtung kleinerer Spielplätze durch einzelne Bauherren sollen Kommunen mit eigenen Satzungen auf öffentlichen Grundstücken größere Quartiers-Spielplätze ausweisen und errichten können. Für Anwohner und Familien entstehen dadurch größere Spielplätze bei gleichbleibender Qualität und gleichzeitiger Kostenersparnis im Wohnungsbau.
6. Staatsregierung sorgt für Rechtssicherheit bei der Inbetriebnahme genehmigter Windkraftanlagen / Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität
Die Staatsregierung sorgt für Rechtssicherheit bei der Inbetriebnahme von Windkraftanlagen, die vor Inkrafttreten der 10 H-Regelung genehmigt wurden und bei denen zwischenzeitlich ein Wechsel des Anlagentyps technisch notwendig ist. Oberste Priorität hat hierbei der Schutz der Bevölkerung: Bei der Inbetriebnahme darf sich einzig und allein die Technik verbessern. Das nützt auch den Anliegern, etwa weil neue Antriebe leiser, umweltfreundlicher und effizienter werden. Die Windkraftanlagen dürfen dagegen nicht höher werden als in der bestehenden Genehmigung vorgesehen. Auch der Standort der Anlagen muss beibehalten bleiben. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit für Unternehmer und stärkt das Vertrauen der Betreiber in ihre bestehenden Genehmigungen und die bisherige Verwaltungspraxis.