RICHARD BOORBERG VERLAG

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12.12.2019

Zwei neue Vorsitzende Richter am BVerwG

  

Die Richter am BVerwG Kerstin Schipper und Dr. Rainer Störmer wurden mit Wirkung vom 13.11.2019 zu Vorsitzenden Richtern am BVerwG ernannt.

Seit ihrer Ernennung zur Richterin am BVerwG im August 2008 gehörte Frau Schipper dem 7. Revisionssenat an, der insbesondere für das Umweltschutzrecht (einschließlich Immissionsschutzrecht), das Abfallrecht, das Atomrecht, das Bergrecht und das Recht des Baus von Wasserstraßen zuständig ist. Seit Juli 2019 gehörte sie zusätzlich dem u.a. für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenat an.

Das Präsidium des BVerwG hat Frau Schipper den Vorsitz des 4. Revisionssenats übertragen. Dieser ist u.a. für das Bau- und Bodenrecht, das Recht des Ausbaues von Energieleitungen, das Recht der Anlegung und des Betriebes von Flugplätzen, das Denkmalschutzrecht sowie das Natur- und Landschaftsschutzrecht zuständig.

Im Juli 2008 wurde Herr Dr. Störmer zum Richter am BVerwG ernannt und dem 5. Revisionssenat zugewiesen, der zu diesem Zeitpunkt u.a. für das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrecht sowie das Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenrecht zuständig war.

Das Präsidium des BVerwG hat Herrn Dr. Störmer den Vorsitz des 5. Revisionssenats übertragen. Dieser ist derzeit insbesondere für das Fürsorgerecht, das Schwerbehinderten-, Wohngeld-, Ausbildungsförderungs- und Jugendhilferecht sowie für die Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren, Teile des öffentlichen Dienstrechts und das Personalvertretungsrecht zuständig.

Quelle:
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 85/2019 v. 13.11.2019, www.bverwg.de/