Anlässlich der zum 1. Juli 2020 beginnenden deutschen Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein Positionspapier zu den Prioritäten der BRAK für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft verfasst, das unter anderem an Frau Bundeskanzlerin Merkel, Herrn Bundesaußenminister Maas, Frau Bundesjustizministerin Lambrecht sowie zahlreiche weitere Politiker gesandt wurde.
„In Anbetracht der noch andauernden Corona-Pandemie wird der deutschen Ratspräsidentschaft unter anderem die Rolle des Krisenmanagers zufallen. Es muss sichergestellt werden, dass auch in der Krise die gewohnten hohen demokratischen Standards in der Europäischen Union erhalten bleiben“, so BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels. „Die BRAK erwartet daher von der Bundesregierung, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 auch für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedsstaaten und insbesondere die Wahrung der Rolle der Anwaltschaft als Teil der Rechtspflege und damit für die Belange der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger einzustehen und Impulse zu setzen.“ In den letzten Jahren wurden insbesondere im Zusammenhangmit der Bekämpfung von Korruption- und Geldwäschebekämpfung die anwaltlichen Grundpflichten und auch die Selbstverwaltung angegriffen. Die Forderungen der BRAK beziehen sich daher vor allem auf die anwaltliche Unabhängigkeit und Verschwiegenheit, die den Anwalt als Organ der Rechtspflege zum Garanten für die Rechtsstaatlichkeit machen.