Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz ist zum 1. Januar 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 12. Senats (Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung).
Darüber hinaus sind mit Wirkung zum 1. Januar 2020 Dr. Miriam Hannes und Dr. Christian Burkiczak zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Dr. Miriam Hannes dem für die Gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senat und den Richter Dr. Christian Burkiczak dem 4./11. Senat (Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende) zugeteilt.<a>
Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz ist zum 1. Januar 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 12. Senats (Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung).
Darüber hinaus sind mit Wirkung zum 1. Januar 2020 Dr. Miriam Hannes und Dr. Christian Burkiczak zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Dr. Miriam Hannes dem für die Gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senat und den Richter Dr. Christian Burkiczak dem 4./11. Senat (Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende) zugeteilt.