RICHARD BOORBERG VERLAG

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01.10.2019

Neuer Zivil- und Strafsenat

  

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat mit Wirkung zum 1. September 2019 einen neuen Zivilsenat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.

Die Einrichtung erfolgt gem. § 130 Absatz 1 Satz 2 GVG. Die Zahl der Zivil- und Strafsenate beim BGH und somit auch die Bildung von neuen Senaten wird durch die Bundesministerin bestimmt. Für die Besetzung der Senate und die Geschäftsverteilung ist das Präsidium des Gerichts zuständig.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte bereits am 8. November 2018 beschlossen, dass der BGH einen neuen Zivilsenat mit Sitz in Karlsruhe und einen neuen Strafsenat mit Sitz in Leipzig erhält. Die Bekanntmachung über die Einrichtung des XIII. Zivilsenat wurde am 30. August 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der neue Zivilsenat wird in Personalunion mit dem damit gestärkten und erweiterten Kartellsenat verbunden. Diese Senate sind nun zuständig für kartellrechtliche, energiewirtschaftsrechtliche und vergaberechtliche Rechtsstreitigkeiten sowie Rechtsbeschwerden nach dem Freiheitsentziehungsgesetz.

Für die Einrichtung des neuen Strafsenats in Leipzig arbeiten das BMJV, der BGH, der Generalbundesanwalt, die beteiligten Behörden der Stadt Leipzig und des Freistaats Sachsen derzeit mit Hochdruck an einer Lösung für die Unterbringung des noch zu errichtenden 6. Strafsenat. Anders als in Karlsruhe scheidet in Leipzig eine vorübergehende Unterbringung des zusätzlichen Personals in der Bestandsliegenschaft aus Raumgründen aus.

 


Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 02.09.2019, https://www.bmjv.de