RICHARD BOORBERG VERLAG

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01.04.2020

Neuer Strafsenat beim BGH in Leipzig eingerichtet

  

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht hat mit Wirkung zum 15.02.2020 einen neuen Strafsenat beim BGH in Leipzig eingerichtet. 

Christine Lambrecht betonte: „Dem Bundesgerichtshof kommt mit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und der Fortbildung des Rechts eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe zu. Mit der Einrichtung eines neuen Strafsenats wollen wir den Bundesgerichtshof bei der Erfüllung dieser Aufgabe weiter stärken. Zugleich wird damit die Bedeutung des Justizstandorts in Leipzig hervorgehoben.“

Die Einrichtung eines neuen Strafsenats beim BGH erfolgt gem. § 130 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz. Die Zahl der Zivil- und Strafsenate beim BGH und somit auch die Bildung von neuen Senaten wird durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt. Für die Besetzung der Senate und die Geschäftsverteilung ist das Präsidium des Gerichts zuständig.

Die Bekanntmachung über die Einrichtung des 6. Strafsenats wurde am 15.01.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Gemeinsam mit dem schon in Leipzig eingerichteten 5. Strafsenat ist der neue Strafsenat in der Villa Sack in der Karl-Heine-Straße 12 in Leipzig untergebracht.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte am 08.11.2018 beschlossen, dass der BGH einen neuen Zivilsenat mit Sitz in Karlsruhe und einen neuen Strafsenat mit Sitz in Leipzig erhält. Die Einrichtung des XIII. Zivilsenats in Karlsruhe erfolgte zum 01.09.2019.

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.02.2020, www.bmjv.de