Zum Stichtag 01.01.2019 hatten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 166.375 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies nur einen geringen Zuwachs von 0,31 %. Weiter gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft: von 34,77 % im Vorjahr auf nunmehr 35,13 %.
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich erneut eine deutliche Verringerung der Einzelzulassungen als Rechtsanwalt zugunsten der Syndikus-Zulassungen. Zum 01.01.2019 gab es 14.013 (Vorjahr: 12.126) Syndikusrechtsanwälte und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung, 2.864 (Vorjahr: 1.982) Syndikusrechtsanwälte und 148.227 (Vorjahr: 150.548) Rechtsanwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Syndici deutlich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung (33,93 %) und ist im Vergleich zum Vorjahr weiter angestiegen: 43,73 % der doppelt Zugelassenen und sogar 55,06 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.
Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (947, Vorjahr: 884). Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften betrug 4.945 (Vorjahr: 4.797), davon 2.216 mit beschränkter Berufshaftung (Vorjahr: 1.983); ferner sind 134 LL.P zugelassen (Vorjahr: 145).
Auch die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften hat weiter zugenommen und beträgt nunmehr 56.305 (Vorjahr: 55.274). Der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte beträgt 27,16 %. Dabei sind 24,62 % aller zugelassenen Rechtsanwältinnen auch Fachanwältinnen.
Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt die für Arbeitsrecht (10.760). Dieser folgt die Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455), die mit 58,06 % nach wie vor den höchsten Frauenanteil verzeichnet.
Mitgliederstatistik und die Fachanwaltsstatistik sind abrufbar unter https://www.brak.de/statistiken. In den Mitte Juni erscheinenden BRAK-Mitteilungen folgt ein ausführlicher Bericht zu den Zahlen.