Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (HV), bestehend aus den Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern, hat sich in ihrer 158. Sitzung am 22. Juni 2020 für die Aufnahme der Insolvenzverwalter in die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausgesprochen.
Nach einer ausführlichen Erörterung kam die HV mehrheitlich mit 24 Ja-Stimmen überein, sich beim Gesetzgeber für eine „Aufnahme-Lösung“ einzusetzen. Insolvenzverwalter könnten nach diesem Vorschlag unter das Dach der BRAO kommen und auf Antrag in die für den Ort ihrer Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen werden. Ein Zulassungsverfahren müssten Insolvenzverwalter nicht durchlaufen. BRAK-Präsident RAuN Dr. Ulrich Wessels begrüßt die Entscheidung der HV: „Die Aufnahme der Insolvenzverwalter in die BRAO ist die sachgerechte Lösung. 95 % aller Insolvenzverwalter sind zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es verbietet sich, diese unter staatliche Aufsicht zu stellen. Auch eine eigene Kammer für Insolvenzverwalter macht da wenig Sinn. Die Verortung bei den Rechtsanwaltskammern halte ich für richtig. Wir werden mit einem konkreten Vorschlag für eine Gesetzesänderung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herantreten.“