Das neue gesamtdeutsche Fördersystem umfasst insgesamt 22 Bundesprogramme aus sechs Bundesministerien. Diese werden entweder exklusiv auf strukturschwache Regionen ausgerichtet oder unterstützen die wirtschaftliche Entwicklung gezielt durch besonders günstige Förderkonditionen in den betroffenen Regionen. Konkret gefördert werden Investitionen, Innovationen und die digitale Entwicklung von Unternehmen, der Ausbau der wirtschaftsnahen und digitalen Infrastruktur, Gründungen, die Sicherung der Fachkräftebasis, die ländliche und städtebauliche Entwicklung sowie soziale Aspekte.
Zielregionen sind neben den ostdeutschen Bundesländern weitere städtische und ländliche Regionen der acht westdeutschen Bundesländer. Allein bei der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) stellen Bund und Länder jährlich 1,2 Mrd. € für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur strukturschwacher Regionen bereit.
Im gesamtdeutschen Fördersystem wird die Bedeutung von Forschung und Innovationen für die Regionalentwicklung dadurch unterstrichen, dass u.a. das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), INNO-KOM zur Förderung von Industrieforschungseinrichtungen sowie die regionenorientierten Innovationsprogramme der Initiative "Innovation & Strukturwandel" teilnehmen. Auch die GRW richtet sich ab dem 1. Januar 2020 stärker auf Innovationsförderung aus.
Damit auch wirklich alle Mittel in den Regionen ankommen werden nicht abgerufene Fördermittel aus der GRW in einem Ideenwettbewerb für neue Impulse in den strukturschwachen Regionen vergeben. Der erste Wettbewerbsaufruf ist für den Spätherbst 2020 geplant.
Das gesamtdeutsche Fördersystem gehört zu den von der Bundesregierung am 10. Juli 2019 beschlossenen zwölf prioritären Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse".