RICHARD BOORBERG VERLAG

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30.04.2019

Fachanwalt für Sportrecht kommt zum 01.07.2019

  

Die von der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Ende November 2018 beschlossene neue Fachanwaltschaft für Sportrecht kommt zum 01.07.2019.

Die entsprechenden Beschlüsse der Satzungsversammlung, welche die dazu notwendigen Änderungen der Fachanwaltsordnung (FAO) enthalten, sind vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft und nicht beanstandet worden. Die Beschlüsse wurden in den BRAK-Mitteilungen 2019, S. 81 publiziert, so dass die Änderungen gemäß § 191e BRAO zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Die Satzungsversammlung ist das sog. Parlament der Rechtsanwaltschaft, die die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) beschließt. Sie hat insgesamt rund 120 Mitglieder, darunter die direkt gewählten Delegierten der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Präsident der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Delegierten.

Quelle:
BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 8/2019 v. 24.04.2019