RICHARD BOORBERG VERLAG

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04.04.2019

Erste Frau an der Spitze des Deutschen Anwaltvereins

  

Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 21. März 2019 Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des DAV gewählt.

Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 21. März 2019 Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann zur Präsidentin des DAV gewählt. Die Rechtsanwältin aus Bremen tritt damit unmittelbar das Amt als erste Präsidentin des DAV an. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit werden im Interesse der Anwaltschaft die RVG-Anpassung, die Reform des anwaltlichen Berufsrechts und die zunehmende Digitalisierung sein. Im Bereich der Rechtspflege möchte sie den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger verteidigen und stärken. Zu den größten Herausforderungen für die Anwaltschaft zählt Kindermann den Wandel des Marktes für Rechtsdienstleistungen und die Digitalisierung. Durch die leicht verfügbaren abstrakten rechtlichen Informationen werde eine individuelle Rechtsprüfung nicht entbehrlich. Sie erachte es als notwendig, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf dem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen und Studierende sowie Referendarinnen und Referendare für den Anwaltsberuf zu begeistern.
Die neue DAV-Präsidentin dankt Herrn Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg für seinen knapp 4-jährigen engagierten Einsatz als DAV-Präsident. Rechtsanwalt und Notar Schellenberg stellte das Präsidentenamt mit Ablauf des 1. März 2019 zur Verfügung. Gleichzeitig dankt sie ebenfalls Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der als früherer Präsident und Mitglied des DAV-Präsidiums übergangsweise die Führung des DAV koordiniert hat.
 

 
Quelle:
Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 21. März 2019, www.anwaltverein.de