RICHARD BOORBERG VERLAG

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30.01.2020

Ein hoher Preis für menschen­recht­liches Engagement

Statement von Rechts­anwalt Stefan von Raumer, Vorsit­zender des Menschen­rechts­aus­schusses des DAV, zum Tag des bedrohten Anwalts

Mit großer Sorge blicken wir jährlich am 24. Januar, dem Tag des bedrohten Anwalts, auf die oftmals prekären Bedin­gungen, unter denen Anwältinnen und Anwälte weltweit arbeiten. Für den Einsatz für rechts­staat­liche Verfahren, Gleich­heits­rechte oder die Meinungs­freiheit zahlen sie häufig einen hohen Preis.

Denken wir etwa an die Verur­teilung der irani­schen Menschen­rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschen­hieben im vergan­genen Jahr. Auch in der Türkei laufen weitere Straf­ver­fahren: So wird am 19. Februar 2020 ein Urteil gegen elf Menschen­rechts­ak­ti­vis­tinnen und -aktivisten erwartet, darunter der Ehren­vor­sit­zende der türkischen Sektion von Amnesty Inter­na­tional, Rechts­anwalt Taner Kılıç, und drei weitere Anwälte.

Die Kriminalisierung der anwaltlichen Berufsausübung verhindert einen freien Zugang zum Recht und die Chance auf eine effektive Verteidigung – ohne Anwaltschaft kein faires Verfahren, ohne Anwaltschaft kein Rechtsstaat.

Am 24. Januar erinnert die internationale Anwaltsgemeinschaft seit einigen Jahren an das faschistische Attentat auf Gewerkschaftsanwälte in Madrid am 24. Januar 1977. Der als „Blutbad von Atocha“ in die Geschichte eingegangene Anschlag forderte fünf Todesopfer. Der DAV organisiert in diesem Jahr gemeinsam mit Amnesty International eine Diskussionsveranstaltung zur Lage der Anwaltschaft im Iran und in der Türkei mit einer iranischen Menschenrechtsanwältin und der Türkei-Direktorin von Human Rights Watch im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin.

Quelle:
Statement des DAV vom 24.01.2020