RICHARD BOORBERG VERLAG

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12.08.2020

Dienstvereinbarung über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz unterzeichnet

E -AKTE

Die Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg passiert einen weiteren wichtigen Meilenstein.

Das Ministerium der Justiz und für Europa und die Personalvertretungen der Justiz haben eine umfassende Regelung zur Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Aktenführung ausgehandelt und nun gemeinsam in Kraft gesetzt. Elmar Steinbacher, Ministerialdirektor des Ministeriums der Justiz und für Europa, Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats (HPR), und Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter und -staatsanwaltsrats (LRSR), unterzeichneten eine entsprechende Dienstvereinbarung, die das weitere Vorgehen bei der Implementierung der E-Akte sowie die technische Umsetzung regelt. Zugleich werden wichtige Arbeitsbedingungen festgeschrieben. Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte steht im Zusammenhang mit der stufenweisen Etablierung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs. Sie ist die unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die digitale Post innerhalb des Gerichts ohne Medienbrüche papierlos bearbeitet werden kann. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 hat den elektronischen Zugang zu den Gerichten der Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit bereits zum 1. Januar 2018 eröffnet. Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind spätestens ab dem 1. Januar 2022 zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten verpflichtet. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin die Wahl haben, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Spätestens ab 1. Januar 2026 sind alle Gerichte sowie Strafverfolgungsbehörden zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

Quelle:
Pressemitteilung vom 24.07.2020, Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, www.justiz-bw.de