Mithilfe der europäischen Datenstrategie vom 19.02.2020 möchte die EU-Kommission einen Binnenmarkt für Daten fördern und hierfür zum Nutzen von Unternehmen, Forschung und öffentlicher Verwaltung gemeinsame Datenräume schaffen und einen freien Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union und über Sektoren hinweg ermöglichen.
Hierzu kündigt sie die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Daten-Governance, den fairen Zugang zu Daten und deren Weiterverwendung zwischen Unternehmen, zwischen Unternehmen und Behörden sowie innerhalb der Verwaltungen unter Berücksichtigung von Daten- und Verbraucherschutz sowie Wettbewerbsrecht an. Daten des öffentlichen Sektors sollen in größerem Umfang zugänglich gemacht werden, um Innovationen zu ermöglichen. Ein nahtloser Zugang zu Rechtsvorschriften und Rechtsprechung sowie zu Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr, so die Kommission, könne „innovative Legal-Tech-Anwendungen zur Unterstützung der Angehörigen der Rechtsberufe (Richter, Beamte, Unternehmensberater und Anwälte)“ ermöglichen. Zur europäischen Datenstrategie konsultiert die EU-Kommission die Interessenträger bis zum 31.05.2020.