Im Seminar „Zwei Jahre DSGVO – Bedeutung für die Beratungspraxis“ schilderten die Referenten Risiken und Gefahren beim Thema Datenschutz und Homeoffice. Gerade in der Corona-Zeit, in der viele Arbeitsplätze in die eigenen vier Wände verlegt und dort personenbezogene Daten verarbeitet werden, spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Welche Regelungen sollten die Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zwingend enthalten, welche Anforderungen ist an das „Heimbüro“ zu stellen oder wie müssen betriebliche Unterlagen dort aufbewahrt werden? Hierzu gaben die Referenten vielfältige Anregungen für ein DSGVO-konformes Homeoffice.
Im Meeting „Einsatz von Legal Tech bei kapitalmarktrechtlichen Massenverfahren“ ging es insbesondere die zivilrechtlichen Anforderungen an standardisierte Schriftsätze nach § 253 Abs. 2 ZPO. Der BGH hat hier die zwingenden Voraussetzungen festgeschrieben.
In einem weiteren Seminar gaben die Referenten wertvolle Hinweise rund um das Thema „IT-Sicherheit in der digitalisierten Kanzlei“. Bei der Beauftragung von externen Dienstleistern muss die Kanzlei dafür Sorge tragen, dass die Geheimhaltung von Mandantendaten gewährleistet. Welche Normen spielen zusammen? Die Referenten machten deutlich, dass hier nicht nur die DSGVO, sondern auch das anwaltliche Berufsrecht zu beachten ist: Art. 28 DSGVO, § 203 StGB, § 43 e BORA und § 2 FAO. Außerdem gaben sie hilfreiche Übersichten über die für Anwaltskanzleien wichtige Rechtsprechung, zu den Themen Datenschutzerklärung, Verschlüsselung von E-Mails, Bestellung eines Datenschutzbeauftragen, Löschungsfristen von Daten und Kotrollbefugnisse der Datenschutzbehörden.
Weiterführende Fachinformation:
Kommentar zum Datenschutzrecht
DatenschutzDOKU nach der DSGVO
Verschiedene Veranstaltungen können auf noch nach dem virtuellen Anwaltstag auf der Website des Deutschen Anwaltvereins abgerufen werden