Das Präsidium des Deutschen Juristentages ringt noch um eine Entscheidung, für den Deutschen Anwaltverein stand aber schon früh fest: Der diesjährige Anwaltstag kann nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden, sondern muss als virtueller über die Bühne gehen - und dieser ist bereits in vollem Gange.
Hohe Anmeldezahlen bei den Veranstaltungen zeigen: der Switch und die damit verbundenen technischen Anforderungen an Veranstalter und Teilnehmer sind kein Hindernis. Die Anmeldung und die Einrichtung der virtuellen Plattform zur Teilnahme gestaltet sich unkompliziert, und die technischen Voraussetzungen für die virtuellen Vorträge und Penals sind auf hervorragende Weise gemeistert. Keine peinlichen Pannen wie man sie zuweilen bei der Einführung von beamergestützten Powerpoint-Präsentationen vor Augen hat.
Wer die Teilnahme an einzelnen Online-Seminaren als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO nutzen möchte, benötigt dazu personalisierte Login-Daten und meldet sich mit einem entsprechenden Button auf der Bildschirmoberfläche an.
Der Kommunikationsverlust, den virtuelle Veranstaltungen zwangsläufig mit sich bringen, ist gering: Die Teilnehmer können – unterstützt durch die Moderatoren und Helfer im Veranstaltungszentrum – über Chat-Felder schon während des Vortrags mit den Referenten und untereinander in Verbindung treten, Kommentare geben und Fragen stellen. So sind selbst kleine Chats am Rande von Vorträgen möglich und nur mit dem kleinen Pferdefuß versehen: Alle können mitlesen.
Einen Überblick über die einzelnen „Veranstaltungsorte“, d.h. die möglichen Teilnahmemodi (Live-Stream, Video-Stream oder Online-Seminar) und das Tagesprogramm (Vorträge, Penals, Seminare, Begrüßungsrede, Grußworte, Begleitprogramm etc.) findet sich auf der sehr übersichtlich und komfortabel gestalteten Webseite des Anwaltstags https://anwaltstag.de/de/tagungsort/info