Hierfür ist der DAV mit der Forderung an das BMWi und das BAFA herangetreten, die Förderung von Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen durch das BMWi auch auf die rechtliche Beratung auszuweiten. Nach einer Rahmenrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums ist eine Bezuschussung von Unternehmensberatungen in Höhe von maximal 4.000 EUR möglich. Schon jetzt ist die Beratung in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auch für Anwälte grundsätzlich förderfähig. Laut Auskunft der BAFA gilt dabei für Anwälte nicht, dass sie den überwiegenden Geschäftszweck (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet haben müssen.