Ein Ehepaar hatte bei einer Fluggesellschaft einen Flug von Bogota nach Stuttgart in der Business Class gebucht. Die Ehefrau war bei Betreten des Flugzeugs deutlich alkoholisiert und hatte entsprechende Ausfallerscheinungen. Sie versuchte, den Kabinenchef mit den Händen körperlich zu attackieren und den Flugkapitän ans Revers zu greifen.
Deshalb teilte der Flugkapitän dem Ehepaar mit, dass sie auf dem Flug nicht befördert würden und ließ sie aus dem Flugzeug geleiten.
Das Ehepaar verlangte Entschädigungsleistungen und Schadenersatz für die ungerechtfertigte Nichtbeförderung.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main sah dies anders und wies die Klage ab.
Nach erfolgter Beweisaufnahme war davon auszugehen, dass die Ehefrau bei Betreten des Flugzeugs alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies. Durch Zeugen wurde bestätigt, dass es sie mehrfach versuchte, das Bordpersonal einschließlich des Flugkapitän zu attackieren.
Daher habe der Flugkapitän ermessensfehlerfrei im Rahmen seiner verliehenen Polizeigewalt an Bord entschieden, dass die Frau aus dem Flugzeug zu verweisen war. Ihr Verhalten sei auf einem Transatlantikflug geeignet, die Luftsicherheit zu gefährden. Ferner sei zu berücksichtigen, dass Sie die Anweisungen des Kabinenchefs, das Flugzeug zur verlassen, ignoriert habe und deshalb die Gefahr bestanden habe, dass sie auch weitere Sicherheitsanordnungen im weiteren Verlauf des Flugs nicht befolgen würde.