Seither vertritt die BRAK als Dachorganisation der 28 Rechtsanwaltskammern die Gesamtinteressen der Anwaltschaft gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat, den Ministerien, aber auch gegenüber den Gerichten, beispielsweise dem Bundesverfassungsgericht. Durch Eingaben und Stellungnahmen wirkt sie aktiv an Gesetzgebungsvorhaben mit. Auf diese Weise führt die BRAK den rechtspolitischen Diskurs im nationalen und internationalen Kontext.
Insbesondere die ständig zunehmende Bedeutung der europäischen Rechtsetzung erfordert eine wirksame und effektive Interessenvertretung der deutschen Anwaltschaft auch bei den europäischen Institutionen. Das Brüsseler Büro der BRAK hat daher die Aufgabe, Aktivitäten und Vorhaben der EU-Institutionen zu beobachten, die Kontakte mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, den Kommissionsbeamten und den Vertretern des Rates zu pflegen und durch fundierte Stellungnahmen Einfluss auf europäische Gesetzesvorhaben zu nehmen. Auch auf der internationalen Ebene engagiert sich die BRAK durch regen Austausch mit Anwaltschaften aus der ganzen Welt, z.B. durch das Internationale Anwaltsforum, zu dem regelmäßig anwaltliche Vertreter aus über 30 Ländern anreisen.
Die BRAK setzt sich nachhaltig für die Sicherung und den weiteren Ausbau des Rechtsstaates sowie für die Stärkung der unabhängigen anwaltlichen Selbstverwaltung ein. Wie keine andere Organisation bündelt sie das Wissen, die Kompetenz und die Erfahrung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen – vom Einzelanwalt bis zum Partner einer internationalen Großkanzlei.
Die Gründung der BRAK ist untrennbar mit dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verknüpft, die im August 1959 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Mit ihr wurde erstmals eine gesetzliche Regelung zu einer Dachorganisation der Anwaltschaft geschaffen. „Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“, heißt es in § 1 BRAO. Dieser kurze Satz beschreibt präzise die besondere Stellung der Rechtsanwaltschaft und ihre Bedeutung für unseren Rechtsstaat. Den freien und unabhängigen Anwaltsberuf kann es jedoch nicht ohne eine freie und vom Staat unabhängige Selbstverwaltung geben.